- An der Feldbergschule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, für die ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung besteht und die Erziehungsberechtigten die Beschulung an der Förderschule wünschen.
- Im Bereich der Schule für Kranke werden an der Feldbergschule Schülerinnen und Schüler aus der Vitos Kinder- und Jugendklinik für psychische Gesundheit Idstein, die aus allen Schulformen kommen, für die Zeit ihres Klinikaufenthaltes nach ihren jeweiligen Bildungsplänen unterrichtet.
Allen Schülerinnen und Schülern gemeinsam ist ein außerordentlich großer Bedarf an Aufmerksamkeit, Zuwendung und Orientierung durch pädagogische Fachkräfte sowie personeller und struktureller Verlässlichkeit. Dabei bildet ein konsequentes, wertschätzendes und transparentes Regelsystem eine wesentliche Grundlage für die positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Ein Ziel der Unterstützung ist es, dass die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit bekommen, überdauernde positive Verhaltensweisen erproben und einüben zu können. Um ihren besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden, gibt es neben dem Unterricht im Klassenverband individuelle Lernangebote, die eine Heranführung und Wiedereingliederung in den Schulalltag ermöglichen und zu einer erfolgreichen Mitarbeit in einer Lerngruppe führen sollen.
Neben dem schulischen Erziehungshilfebedarf sind häufig zusätzliche Maßnahmen der Jugendhilfe sowie therapeutische Angebote erforderlich, die erst in ihrer gemeinsamen Abstimmung den pädagogischen Erfolg ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler können die kleine Spezialschule für eine begrenzte Zeit besuchen und an die allgemeine Schule zurückgeführt werden, wenn das Verhaltens- und Leistungsvermögen sowie die Lebensumstände eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Regelschule erwarten lassen oder dort ein entsprechendes inklusives Förderangebot organisiert wird. Erscheint aufgrund der Art und Schwere der Beeinträchtigung eine Rückführung in die bereitstehenden Systeme nicht erfolgversprechend, ist der Erwerb des Haupt- bzw. Realschulabschlusses nach Ablegung der entsprechenden zentralen Abschlussprüfung möglich.