Feldbergschule

Schulelternbeirat

Die gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertreter bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Der Schulelternbeirat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nimmt die Schulleitung teil, die den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens unterrichtet. 

Das Mitbestimmungsrecht der Eltern ist im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt. 

Schulelternbeitrat: Frau Wetzel-Zinser

Stellvertretung: Mirco Bijl